Die "Rechte" der Gesellschaft

Aus der Rede eines Richters vor dem Institut der englischen Richtervereinigung

In einer Gesellschaft, in der alles erlaubt ist, hat, wer von seiner Frei­heit Gebrauch macht, unbegrenzte Rechte und keinerlei Pflichten, während wir anderen unbegrenzte Pflichten und keine Rechte haben.

Da ist zum Beispiel das "Recht", Drogen zu nehmen. Dem steht die Pflicht der Ärzte und Anwälte gegenüber, Hilfe zu leisten, wenn die Rauschmittelsucht übermächtig wird.

Da gibt es das "Recht" auf uneingeschränkten Geschlechtsverkehr. Dem entspricht die Pflicht der Gesellschaft, für die Behandlung von Geschlechtskrankheiten und den Abbruch von Schwangerschaften zu sorgen, der so häufig nötig wird.

Da gibt es das "Recht", ein Hippie zu werden, dem die Pflicht der Allge­mein­heit entspricht, den Hippie zu ernähren und Ärzte, Zahnärzte, Anwälte und andere Helfer bereitzustellen, für die seine eigene Gemeinschaft nicht sorgen kann.

In einer Gesellschaft, die alles gestattet, fordert jedes Mitglied das Recht, zu tun, was es will, ungeachtet der Lasten, die andere als Konsequenz auf sich nehmen müssen. Früher nannte man das Egoismus.