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Zum Anwaltsbrief

Hier meine Antwort auf den Anwaltsbrief.

Er ging am 30.8. per Fax an den Anwalt (Uhrzeit 22:49) und an den Verlag (23:10).


Gerhard Neumann
Rechtsanwalt
Postfach
23807 Wahlstedt
via Fax 04554 9936 20

1999-08-30

Ihr Aktenzeichen 222/99th11
Ihr Schreiben vom 26.8.99

Herr Neumann,

wir wissen doch beide, dass Ihre Unterstellungen unhaltbar sind, dass Sie keine dieser Forderungen legal durchsetzen können und Ihre einzige Chance darin bestand, mich mit diesem Drohbrief zu überrumpeln. Aber auch wenn das Ihr Job ist, sollten Sie dabei wenigsten seriös bleiben.

1. Zum Gästebuch

Sie konstruieren aus dem Banner im Gästebuch einen "kommer­ziel­len Hintergrund" meiner Tätigkeit und unterstellen, dass mir dadurch "erhebliche Entgelte zufließen".

Das Gästebuch ist ein kostenloser Service von Webmagic für Inter­net­benutzer. Da die Technik dafür jedoch Investitionen erfordert, beschafft sich Webmagic die erforderlichen Mittel, indem es den Nutzern dieses Werbebanner aufzwingt. Die Einnahmen aus diesem Werbebanner fließen an Webmagic. Diejenigen, die den Service des kostenlosen Gästebuchs nutzen, haben davon keine Einnahmen.
Details nachzulesen in http://www.webmagic.de/

Internetnutzer sind in der Regel bereits nach kurzer Zeit mit dieser Verfahrensweise bekannt. In Anbetracht dessen, dass Sie und der Verlag jeweils eine eigene Internetadresse haben, muss ich davon aus­gehen, dass Sie nicht unerfahren sind, also diese Verfahrens­weise kennen und die Behauptung, dass mir "erhebliche Entgelte zufließen" wider besseres Wissen erhoben haben.

2. Zum Programm BcDiff

Sie konstruieren aus meinem Downloadangebot ein kommerzielles Interesse.

2.1 Gegenargument 1: Kein Umsatz

Ich habe für die angebotenen Programmen bisher keinen Pfennig erhalten. Bei Shareware ist es sehr verbreitet, dass sie illegal ohne Bezahlung benutzt wird, insbesondere, wenn (wie bei mei­ner) keiner­lei Schikanen zur Förderung der Registrierung eingebaut sind.
Der finanzielle Nullerfolg war von Anfang an zu erwarten. Ich wollte halt aus Sentimentalität und Stolz auf meine Leistung die Rechte nicht so einfach verschleudern.

Aber selbst wenn Sie das nicht glauben, was hätte ich im günstigsten Fall erreicht?:
Gesetzt den Fall Sie unterstellen, in den vergangenen 12 Monaten hätten 5 Leute je 100 DM bezahlt, und das ist schon utopisch. Bei meinem Jahreseinkommen aus fester Anstellung in Höhe von 140 000 DM wären diese 500 DM derartige Peanuts gewesen, dass man nur von einem Hobby reden kann, aber keineswegs von Kommerz.

2.2 Gegenargument 2: Es ist keine Shareware mehr

In Anbetracht des unseriösen Verhaltens von Frau Röhling musste ich mit einem solchen Angriff rechnen und habe am 1.8.99 auf Freeware umgestellt, wie Sie beim Download der aktuellen Version vom aktuellen Server unschwer feststellen können.

3. Zur gesetzten Frist

Einem Gegner in einer juristischen Auseinandersetzung ist eine angemessene Frist zu lassen, damit er Informationen und Rat einholen kann. Das bedeutet mindestens 14 Tage, bei kompli­zier­te­ren Sachverhalten länger.
Ihr Schreiben kam am 30.8. an. Um die von Ihnen gesetzte Frist zum 2.9. (Eingangsdatum) einzuhalten, hätte ich binnen eines Tages antworten müssen.

Diese kurze Frist dient offensichtlich dazu, mich so unter Druck zu setzen, dass ich in Panik kapituliere oder verwertbare Fehler mache, statt mich kundig zu machen oder einen guten Anwalt zu suchen.
Ein seriöser Anwalt sollte sich nicht soweit vergessen.

4. Zu den Kosten

Da Ihre Unterstellungen eines kommerziellen Interesses nicht greifen, ist auch Ihre finanzielle Forderung hinfällig.

Nebenbei bemerkt: Sie berechnen die Kosten auf der Grundlage eines Jahresumsatzes. Wollen sie allen Ernstes behaupten, dass der Verlag durch die Geschichte auf meiner Homepage einen ganzen Jahresumsatz verliert? Sie machen sich doch lächerlich.
Der Gegenstandswert ist offensichtlich nur deshalb so hoch fest­ge­setzt, um mich abzukassieren und durch den Schaden von weiterer Aktivität abzuschrecken.

5. Ausblick

Das Verhalten von Frau Röhling geht mir langsam über die Hutschnur. Wenn sie mich weitere terrorisiert, werde ich zu einem Patentanwalt gehen, die Löschung der Marke durchsetzen und die dabei ent­ste­hen­den Kosten vom Verlag einklagen.
Finanziell ist das für mich kein Problem bei einem Jahresein­kom­men von 140 000 DM und einem Vermögen von 1 000 000 DM. Ich stand bisher nur auf dem Standpunkt, dass die Geschäftsleute sich meinetwegen streiten dürfen, solang sie nur Privatleute außen vor lassen. Wenn mich aber Frau Röhling durch weiteren Terror moti­viert, werde ich schon aus Zorn meine Bequemlichkeit überwinden.

6. Entgangene Chancen für den Verlag

Durch die Seiten im Internet hätte der Verlag keine Einbußen im Umsatz gehabt:

Und damit kommen wir zu der Chance, die Frau Röhling sich verdor­ben hat:
Hätte sie, statt ihnen die Veröffentlichung zu verbieten, die Homepage­besitzer gebeten, einen Link auf ihre Verlagsseiten aufzunehmen, so wäre das eine Klasse Werbung für sie gewesen. Menschen, die die Geschichte auf diesen Seiten kennen- und liebengelernt hätten, wären dann in Versuchung geraten, sich das auch noch in hübscher Aufmachung zu kaufen.

Ich verstehe einfach Frau Röhling nicht. Wie kann man sich nur selbst so in den A... treten.
Dass jetzt noch einer der Homepagebesitzer ihr diesen Gefallen tut, kann sie ja wohl nicht mehr erwarten. Am besten verhält sie sich still und lässt Gras über die Sache wachsen.

Dieses Fax kommt direkt aus dem Computer und ist darum nicht unterschrieben.


Zum Anfang

Nachtrag zur Bemerkung über die Löschung der Marke:
Ursprünglich war der Gedanke, dem Verlag die Grundlage für seinen Angriff zu entziehen. Mein Anwalt hat aber aus taktischen Gründen abgeraten. Nachdem sich nun herausgestellt hat, dass die Marke die Geschichte nicht sperrt, ist die Löschung überflüssig. Ich gehe zwar keinem nötigen Kampf aus dem Weg, aber Überflüssiges spare ich mir. Die Zeit und Nerven widme ich lieber was konstruktiven.


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