Versicherungen -
Was ist sinnvoll?

Ausbildungsversicherung

Ist eine Variante der Lebensversicherung, siehe dort.

Aussteuerversicherung

Ist eine Variante der Lebensversicherung, siehe dort.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll dann, wenn man nicht mehr fähig ist, seinen Beruf auszuüben, eine Rente und/oder Reha-Maßnahmen zahlen.

Diese Versicherung wird zwar immer wieder als dringend nötig be­schworen, besonders für junge Leute, aber in Wirklichkeit ist von ihr dringend abzuraten. Die Prämien sind relativ hoch, der Nach­weis der Berufsunfähigkeit oft schwierig, und die Versicherungen finden oft Ausreden, doch nicht zahlen zu müssen. (Stichwort "Verweisung".) Viele der versprochenen Leistungen (z.B. Reha) werden auch von den Kranken- bzw. Rentenversicherungen über­nommen.

Beispiele:

Das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 10 U 1198/04) folgte der Versicherung, die meinte, dass ein Schlosser, der ausschließlich handwerklich tätig war, und seinen Beruf infolge einer Erkrankung nicht mehr ausüben konnte, dann eben als Verkaufsberater zu arbeiten habe, auch wenn er, der vorher nur rein handwerkliche und körperliche Tätigkeit ausgeübt habe, nicht die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für die Tätigkeit eines Fach- bzw. Verkaufsberaters besitzt. Dabei spielte es auch keine Rolle, ob er überhaupt eine Chance auf einen solchen Arbeitsplatz habe. Allein die Existenz einer solchen Möglichkeit befreite die Versicherung von der Rentenzahlung.

Ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 10 U 939/04) wurde entschieden, dass es nicht ausreicht, im Versicherungs­antrag die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, sondern dass bei Dingen, die "für den Abschluss einer Berufs­unfähig­keits­versiche­rung von erheblicher Relevanz" sind, eine so genannte "Spontan­offen­barungs­pflicht" besteht. Was "erheblich relevant" ist, kann dann immer wieder zu Lasten des Versicherten gedreht werden, wenn er etwas vergessen hatte, wonach nicht gefragt war.

Besser ist es, sich die Fähigkeit zu erhalten, auch in einen ande­ren Beruf zu wechseln, und die Prämien zu sparen, um damit ggf. die Arbeitslosenunterstützung während der Umschulung aufzu­stocken. Wenn man es dafür doch nicht braucht, hat man auch noch was fürs Alter.

Direktversicherung

Ist eine Variante der Lebensversicherung, siehe dort.

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung übernimmt Reparatur- und Wieder­her­stel­lungs­kosten für Gebäude, d.h. für Otto Normalverbraucher sein Einfamilienhäuschen.

Da die Kosten für größere Reparaturen oder gar Neubau nicht so ohne weiteres aufzubringen sind, ist eine solche Versicherung auf jeden Fall nötig. Die Frage ist nur, welche der möglichen Risiken zu beachten und abzusichern sind:

Feuer

Betrifft Schäden durch Feuer, Blitz und Explosion. Das kann jeden treffen, die Versicherung dagegen ist ein Muss. Unterschiedliche Risiken (Steinhaus/Holzhaus) werden durch die Prämienhöhe berück­sich­tigt.

Leitungswasser

Betrifft Schäden durch Rohrbrüche (Frost, Korrosion,...), Wasser aus Wasch- und Spülmaschinen, also alles was mit Wasser aus der Wasserleitung zu tun hat. Auch das kann jeden treffen, die Versicherung dagegen ist sehr zu empfehlen, auch wenn das Haus nicht bis zu den Grundmauern zerstört wird.

Sturm und Hagel

Schäden durch solche Unwetter können auch praktisch jeden treffen, die Versicherung dagegen ist sehr zu empfehlen.

Glasversicherung

Betrifft Fensterscheiben, Glaswände von Wintergärten... Wenn man nicht besonders große oder teure Glasflächen hat, hält sich der Schaden in Grenzen, in der Regel stehen die Prämien in keinem vernünftigen Verhältnis zum Kostenrisiko. Wenn es sie nicht als Komponente in einem günstigen Gesamtpaket gibt, kann man gut darauf verzichten.

Elementarschaden

Betrifft Schäden durch Überschwemmung und Starkregen, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen...

Beispiel Erdbebenkarte Deutschland

Diese Versicherung wird als wegen der Klimaver­ände­rung dringend nötig angepriesen. In Wirklichkeit dagegen hängt das Risiko sehr von den örtlichen Verhältnissen ab und ist im Einzelfall kritisch zu prüfen. Meist ist sie überflüssig.

Glasbruchversicherung

Ist eine Variante der Hausratversicherung, siehe dort.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss.
Sie kommt für Schäden auf, die man anderen zufügt. Und jedem kann es passieren, (z.B. aus Unaufmerksamkeit) andere zu verlet­zen oder teure Sachschäden zu verursachen.
Außerdem wehrt die Haftpflichtversicherung Schadenersatz­an­sprü­che ab, die nicht berechtigt sind.

Hier die wichtigsten Varianten der Haftpflichtversicherung:

Privathaftpflichtversicherung

Deckt das allgemeine Haftungsrisiko, das jeder durchschnittliche Mensch hat.
Bis zum Ende der ersten Ausbildung (bei einigen Versicherern begrenzt auf das 25. Lebensjahr) sind Kinder bei den Eltern mitversichert, wenn die Eltern eine Police haben.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Deckt Schäden, die durch das Halten oder Fahren eines Autos/ Motor­rads verursacht werden.
Ist in Deutschland Pflicht.

Die KFZ-Kaskoversicherung hat ein eigenes Kapitel, siehe dort

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Schäden durch Kleintiere (z.B. Kaninchen, Katzen, Kanarien­vögel...) sind in der Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt.
Für riskantere Tiere (Hunde, Pferde...) wird eine extra Haft­pflicht­versiche­rung benötigt.

Gebäudehaftpflichtversicherung / Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Benötigen Besitzer von vermieteten Gebäuden. Das selbst bewohnte Haus dagegen ist in der Regel in der Privathaftpflicht mit versichert.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Deckt Schäden, die auslaufendes Öl aus einem Tank verursacht. Wird also z.B. von Besitzern von Ölheizungen benötigt.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung leistet Ersatz, wenn durch Feuer, Einbruch, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder Hagel Schäden entstehen. Auf Reisen ist manchmal auch das Gepäck durch die Hausratversicherung mitversichert. Bei besonderen oder häufigen Risiken, wie z.B. Überspannungsschäden, Fahrraddiebstahl, Glasbruch, Wasseraustritt aus Aquarien ... muss man darauf achten, ob sie mit abgedeckt sind, oder gegen Aufpreise zusätzlich versichert werden können/müssen.

Es empfiehlt sich sowieso immer, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um der Versicherung keine Ausrede zur Zahlungsverweigerung zu ermöglichen.
Auch muss die Versicherungssumme regelmäßig aktualisiert werden, denn wenn der Haushalt unterversichert wird, zahlt die Versicherung den Schaden nur anteilig im Verhältnis Versicherungssumme/Gesamtwert des Hausrats. Das lässt sich zwar durch eine Pauschalprämie pro Quadratmeter vermeiden, aber deren Höhe ist horrend.
Und im Schadenfall muss man die Existenz und den Wert verschwundener Gegenstände glaubhaft machen, seinen Hausrat also ständig unter Kontrolle haben, was nur für Buchhaltertypen nicht lästig ist.

Eine Hausratversicherung ist somit nur sinnvoll, wenn der Hausrat vorwiegend aus teuren und ggf. neuen Geräten besteht.

Insassenunfallversicherung

Ist eine Variante der Unfallversicherung, siehe dort.

Invaliditätsversicherung

Ist eine erweiterte Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Und es gelten die gleichen Nachteile: Die Prämien sind überteuert und die Versicherungen finden oft Ausreden, doch nicht zahlen zu müssen.

Kapitallebensversicherung

Ist eine Variante der Lebensversicherung, siehe dort.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung zahlt bei Schäden am eigenen Auto. Es gibt zwei Varianten: Teilkasko und Vollkasko. Bei beiden empfiehlt es sich aber, durch eine zumutbar hohe Selbstbeteiligung die Prämien zu reduzieren.

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden durch höhere Gewalt (Brand, Hagel, Wildunfälle, Marder je nach Vertragsbedingungen) und teilweise Fremdgewalt (Diebstahl, Glasbruch durch hochge­schleu­der­te Steine vom Vorderfahrzeug).
Sehr empfehlenswert, da das Risiko und damit die Prämien relativ gering sind, aber der Schaden im Einzelfall ziemlich hoch ist.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung zahlt bei Schäden jeglicher Art, auch selbst­ver­schuldeten.
Da das durchschnittliche Risiko hoch ist, sind auch die Prämien sehr hoch. Wenn überhaupt, dann ist die Vollkaskoversicherung nur sinnvoll bei neuen oder teuren Wagen.
Lohnender ist allemal eine vernünftige Fahrweise.

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung übernimmt Kosten, die bei Krankheit entstehen. Es gibt zwei Hauptvarianten: Die gesetzliche und die private Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistung und die Beiträge hauptsächlich vom Gesetzgeber vorgegeben. (Daher der Name.) Sie ist nach dem Solidarprinzip organisiert: Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen, die Leistungen sind für alle gleich. Kinder und erwerbslose Ehepartner sind kosten­los mitversichert.
Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen garantieren ihren Mitglie­dern das "medizinisch Notwendige", das durch Gremien und Politik definiert und häufig verändert wird. Für Zusatzleistungen muss selbst gezahlt oder eine private Krankenzusatzversicherung abge­schlos­sen werden.
Die Auswahl der Krankenkasse kann sich praktisch nur noch an den freiwilligen Zusatzleistungen, Zusatzbeiträgen und dem Service orientieren.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung gelten ausschließlich indivi­du­el­le Kriterien. Wie viel z.B. ein Mitglied bezahlt, ist abhängig von Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen... Der Einzelne kann selbst entscheiden, welche Leistungen er versichern möchte. Außerdem kann eine Beitragsreduzierung über die Höhe der Selbstbeteiligung erzielt werden.

Eine private Krankenversicherung ist nur möglich für Beamte, Selbstständige, oder wenn das Einkommen oberhalb der "Versiche­rungs­pflicht­grenze" liegt.

Ein Rückwechsel von der privaten zur gesetzlichen Versicherung ist in der Regel nicht möglich. Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken­ver­sicherung muss jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag abschließen, Kinder sind nicht automatisch bei den Eltern mitversichert.
Darum sollte vor dem Abschluss einer privaten Kranken­versicherung die gesamte Lebensplanung berücksichtigt werden, damit ein anfänglich ach so günstiger Single-Tarif nicht zu mehreren Familienmitgliedsverträgen mutiert, die insgesamt teuer werden. Besser ist u.U. die Kombination aus gesetzlicher Kranken­versicherung und privater Krankenzusatzversicherung.

Private Krankenzusatzversicherung

Die private Krankenzusatzversicherung ist ein Baustein, mit dem man seiner gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen der privaten Krankenversicherung hinzufügen kann.
Wie bei der privaten gelten auch hier indivi­du­el­le Kriterien und die freie Wahl der zu versichernden Leistungen.

Die Kombination aus gesetzlicher KV und Zusatzversicherung finde ich optimal. Was immer man bei der Zusatzversicherung an Änderungen oder gar Kündigung macht, die Grundversorgung durch die gesetzliche geht einem nicht verloren.

Auslandskrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen gewissen Schutz innerhalb der EU und für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Für andere Länder, sowie für einen medizinisch notwendigen Rücktransport selbst innerhalb dieser Länder, wird eine extra Auslandskrankenversicherung benötigt. Der Abschluss ist sehr empfehlenswert, denn die Prämien sind sehr gering, der vermiedene Ärger im Versicherungsfall dagegen immens.

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung zahlt beim Tod des Versicherten. Je nach Vertragsart auch wenn er nach einer bestimmten Zeit noch lebt.

Es gibt/gab z.B. folgende Arten:

Risikolebensversicherung

Dies ist die einfachste Art. Die Risikolebensversicherung zahlt nur, wenn der Tod des Versicherten eintritt.

Sie ist nur und genau dann sinnvoll, wenn der Tod finanzielle Folgen hat, die durch die Versicherungssumme ausgeglichen werden können. Z.B. um bei Tod des Alleinverdieners einer Familie die Ange­höri­gen zu versorgen (empfehlenswert fünf Brutto-Jahreseinkommen) oder Schulden zu begleichen.

Kapitallebensversicherung

Diese Art zahlt sowohl beim Tod des Versicherten, als auch, wenn er zu einem bestimmten Zeitpunkt noch lebt. Sie ist im Prinzip nicht weiter als eine Kombination aus Risikolebensversicherung und Ratensparvertrag. Ein Teil der Versicherungsprämie dient der Risiko­ab­si­che­rung für den Todesfall, ein Teil geht in das anzusparende Kapital für den Erlebensfall, und einen Teil steckt die Versicherungs­gesellschaft als Verwaltungskosten ein.

Sie ist nicht empfehlenswert.

Besser ist es, sich über Geldanlagen zu informieren und sein Geld selbst anzulegen, und nur bei Bedarf zusätzlich eine Risikolebensver­siche­rung abzuschließen. Die sicher eingesparten Verwaltungskosten wiegen schwerer, als unsichere Steuervorteile und unsichere Gewinnversprechen.

Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist eine Kapitallebensversicherung bei der die Versicherungssumme am Ende nicht auf einen Schlag ausbezahlt wird, sondern als Rente bis zum Lebensende. Sie ist praktisch eine Wette auf ein langes Leben, verbunden mit den finanziellen Nachteilen der Kapitallebensversicherung.

Ausbildungs- oder Aussteuerversicherung

Das ist eine Variante der Kapitallebensversicherung. Die Versiche­rungs­summe wird unabhängig vom Tod des Versicherten zu einem festgelegten Zeitpunkt ausgezahlt, z.B. um die Ausbildung eines Kindes zu finanzieren. Die Zahlung der Versicherungsprämie dagegen endet vorzeitig, wenn der Versicherte stirbt.

Nicht empfehlenswert. Besser Risikolebensversicherung + selbst sparen.

Direktversicherung

Das ist eine Variante der Kapitallebensversicherung. Die Versiche­rungs­beiträge werden vom Arbeitgeber vom Lohn einbehalten, direkt an die Versicherung überwiesen und pauschal versteuert. Bei der Auszahlung der Versicherungssumme werden Sozial­bei­trä­ge fällig, selbst dann, wenn man bei Abführung der Beiträge über der Beitrags­bemessungsgrenze war und deshalb keine gespart hat.

Früher war diese Versicherung durch niedrige Pauschalsteuersätze für Gutverdiener einigermaßen lukrativ. Heute ist sie es nicht mehr, da man durch Erhöhung der Pauschalsteuersätze kaum noch Steuern spart, und dafür Sozialbeiträge zahlt, die man bei Auszah­lung der Beiträge als Gehalt nicht hätte zahlen müssen.

Sterbegeldversicherung / Bestattungsvorsorgevertrag

Das ist eine Variante der Kapitallebensversicherung, jedoch ohne feste Laufzeit. Die Versicherungssumme wird beim Tod des Versicherten ausgezahlt, um die Bestattungskosten zu sichern.

Grund für den Abschluss dieser Versicherung ist die Sorge, dass das Vermögen des Verstorbenen für eine "würdevolle" Bestattung nicht reicht, und nur eine einfache Bestattung auf Kosten der Familie oder des Sozialamts stattfindet. Aber:

Wenn das Vermögen so gering ist, woher soll dann das Geld für die Versicherungsprämien kommen?

Was ist an einer einfachen Bestattung so schlimm, dass man Versicherungen Geld für Provision und Verwaltungskosten in den Rachen werfen muss, denn

Die Versicherungen haben nichts zu verschenken und kalkulieren mit einer mittleren Lebensdauer. Wer länger lebt, zahlt mehr ein, als hinterher ausbezahlt wird.

Fazit: Nicht empfehlenswert.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen, wenn der Mensch nicht mehr fähig ist, seinen alltäglichen notwendigen Tätigkeiten nachzukommen. Z.B. bei Behinderungen, Demenz...

Es gibt wie bei der Krankenversicherung eine gesetzliche, eine private Pflegeversicherung und eine private Pflege­zusatz­ver­siche­rung. Randbedingungen und Entscheidungs­kriterium ähneln sehr der Krankenversicherung, siehe dort.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten die Kosten für Anwalt und Gericht.

Ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist, hängt von den Lebensumständen ab:

Es gibt z.B. folgende Varianten der Rechtsschutzversicherung:

Familien- und Vertragsrechtsschutz

Der Familien- und Vertragsrechtsschutz übernimmt die Kosten für diejenigen Streitigkeiten, die Familien und Singles aus dem ganz normalen Leben bekommen können. Z.B. Auseinandersetzungen um Kaufverträge, Strafverfahren...

Mieter-/Vermieterrechtsschutz

Der Mieter- oder Vermieterrechtsschutz übernimmt die Kosten für Streitigkeiten, die aus Mietverhältnissen entstehen. Z.B. fehlende/falsche Nebenkostenabrechnung, Mängelbeseitigung, Modernisierung, Mieterhöhung ...

Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten für Streitigkeiten, die durch Teilnahme am Straßenverkehr entstehen. Z.B. Regelung von Unfallfolgen, Abwehr von Bußgeldern ...

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung ersetzt den Schaden, wenn auf einer Reise Gepäck abhanden kommt. Sie ist nicht empfehlenswert. Falls man eine Hausratversicherung hat, ist oft auch auf einer Reise das mitgenommene Eigentum mit versichert. Außerdem sind in den Versicherungsbedingungen die Anforderungen an die Achtsamkeit des Reisenden in der Regel so hoch, dass das Risiko eines Gepäckverlustes gegen Null geht, so dass die Versicherung wiederum überflüssig ist.

Reiserücktrittversicherung

Die Reiserücktrittversicherung für die Stornokosten auf, die entstehen, wenn man eine gebuchte Reise nicht antreten kann. Sie ist bei teuren Reisen auf jeden Fall sinnvoll.

Private Rentenversicherung

Ist eine Variante der Lebensversicherung, siehe dort.

Riesterrente

Die Riesterrente ist eine private Rentenversicherung, die vom Staat durch Zulagen oder Steuerbegünstigung scheinbar unterstützt wird.

Dafür ist später die ausgezahlte Rente einkommensteuerpflichtig.

Aber die Zulagen gehen Jahr für Jahr als Abschluss- und Verwal­tungs­kosten wieder weg. D.h., wenn man das Geld ohne staatliche Zulagen selbst anlegt, hat man auch nicht weniger.

Der Unterschied ist, dass später die ausgezahlte Rente einkom­men­steuer­pflichtig ist, der Verbrauch selbst angesparten Kapitals dagegen nicht.

Genauer muss man dabei drei Einkommensgruppen betrachten:

Riester ist ein Konjunkturprogramm für Versicherungen auf Kosten der Versicherungsnehmer, also der reine Betrug am Wähler.

Fazit: Nicht empfehlenswert.

Risikolebensversicherung

Ist eine Variante der Lebensversicherung, siehe dort.

Sterbegeldversicherung / Bestattungsvorsorgevertrag

Ist eine Variante der Lebensversicherung, siehe dort.

Unfallversicherung

Je nach Vertragsgestaltung übernimmt eine Unfallversicherung nach einem Unfall Kosten für Heilung, Reha, zahlt bei bleibender Behinderung eine (Teil-)Rente und bei Unfalltod eine Hinter­bliebenen­versorgung.

Die Unfallversicherung ist mit Vorsicht zu genießen.

Viele der Leistungen werden bereits von anderen Versicherungen abgedeckt. Heilung und Reha z.B. werden von den Kranken- bzw. Rentenversicherungen über­nommen. Für den Todesfall schließt man besser eine Risikolebensversicherung ab, deren Auszahlung ist nicht auf Unfalltod beschränkt. Bei Unfällen, die von anderen verursacht werden, muss der Schuldige bzw. seine Haftpflicht die Kosten übernehmen.

Es ist das Risiko abzuschätzen:

Eine Unfallversicherung kann sinnvoll sein, wenn man grundsätzlich leichtsinnig lebt (aber AGBs prüfen!) oder ein gefahren­trächtiges Hobby hat (z.B. Reiten, Motorradfahren). Ansonsten eher nicht.

Insassenunfallversicherung

Ist eine Unfallversicherung, die man für seine Mitfahrer im eigenen Auto abschließt.
Bei eigener vernünftiger Fahrweise ist aber nur mit schweren Unfällen zu rechnen, die von anderen verursacht werden und darum von deren Haftpflicht zu tragen sind.
Fazit: Abzuraten.

Wohngebäudeversicherung

Siehe Gebäudeversicherung.