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Ultimatum an 1&1


Einschreiben/Rückschein

BFS risk & collection GmbH
Gütersloher Str. 123
33415 Verl

2010-01-26

Aktenzeichen 1-248234346771-0
Ihr Schreiben vom 21.1.2010

Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits in meiner Mail vom 21.1. nachgewiesen habe, habe ich form- und fristgerecht nach den für mich damals gelten­den Geschäftsbedingungen wirksam zum 6.9.2009 gekündigt.

Da Freenet die rechtzeitige Bestätigung und Freigabe der Leitung hinter­trieben und den Vertrag eigenmächtig um einen Monat verlän­gert hat, hat Freenet für die Kosten gerade zu stehen.

Es besteht kein Anspruch auf die Begleichung der von Ihnen vertretenen Forderung.


Sie bzw. 1&1 sind in keiner Weise auf meine Argumentation einge­gangen, was verständlich ist, da Sie dem nichts entgegen­zu­setzen haben.

Aber die typischen Ganovenmanieren, nur mit dem Fuß aufzu­stam­pfen und ohne Begründung zu behaupten "es ist so" und zu nerven, bis das Opfer kapituliert, würde höchstens einen vollkommen debilen Richter überzeugen.

Ich erwarte von Ihnen oder 1&1 bis spätestens 15.2.2010 eine Mittei­lung, ob 1&1 die Forderung zurücknimmt oder weiter auf der Bezahlung besteht.

Sollte 1&1 weiter auf der Forderung bestehen, werde ich mir auf Kosten von 1&1 einen Anwalt nehmen, der nicht nur diese Forderung zurückweist, sondern auch meine Gegenforderung eintreibt.



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