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BFS risk & collection GmbH
Gütersloher Str. 123
33415 Verl
2010-01-26
Damen und Herren,
wie ich Ihnen bereits in meiner Mail vom 21.1. nachgewiesen habe, habe ich form- und fristgerecht nach den für mich damals geltenden Geschäftsbedingungen wirksam zum 6.9.2009 gekündigt.
Da Freenet die rechtzeitige Bestätigung und Freigabe der Leitung hintertrieben und den Vertrag eigenmächtig um einen Monat verlängert hat, hat Freenet für die Kosten gerade zu stehen.
Es besteht kein Anspruch auf die Begleichung der von Ihnen vertretenen Forderung.
Sie bzw. 1&1 sind in keiner Weise auf meine Argumentation eingegangen, was verständlich ist, da Sie dem nichts entgegenzusetzen haben.
Aber die typischen Ganovenmanieren, nur mit dem Fuß aufzustampfen und ohne Begründung zu behaupten "es ist so" und zu nerven, bis das Opfer kapituliert, würde höchstens einen vollkommen debilen Richter überzeugen.
Ich erwarte von Ihnen oder 1&1 bis spätestens 15.2.2010 eine Mitteilung, ob 1&1 die Forderung zurücknimmt oder weiter auf der Bezahlung besteht.
Sollte 1&1 weiter auf der Forderung bestehen, werde ich mir auf Kosten von 1&1 einen Anwalt nehmen, der nicht nur diese Forderung zurückweist, sondern auch meine Gegenforderung eintreibt.