Ich hatte auf meiner HP den Fall eines Betrügers erwähnt (ohne seinen Namen zu nennen),
dessen letzte Opfer rechtzeitig gewarnt wurden und sich wehrten, so dass er scheiterte und sich umbrachte.
Das brachte mir die Kritik von Gutmmenschen ein, die den Täter bedauerten,
ohne auf seine (potentiellen wie tatsächlichen vorherigen) Opfer auch nur eine Silbe zu verschwenden.
Opfer, die ohne Warnung von ihm so ruiniert worden wären, wie er es dann am Ende war.
Es wurde z.B. argumentiert, dass "der Verlust eines Menschenlebens grundsätzlich immer eine Tragödie darstellt"...
Grundsätzlich?
Immer?
Wirklich immer?
Wie seht Ihr das z.B.
bei Hitller?
Also gibt es offensichtlich doch eine Grenze.
Doch wo ist diese Grenze?
Wer zieht diese Grenze?
Wer darf festlegen, dass seine Grenze für alle Menschen zu gelten hat?
Wenn durch Vorsatz rechtswidrig Menschen schwer geschädigt werden (finanziell, gesundheitlich, oder gar getötet),
oder auch nur der Versuch gemacht wird, wer setzt dann die Wertmaßstäbe?
Der Täter und seine Angehörigen?
Die Opfer bzw. ihre Hinterbliebenen?
Oder Außenstehende, die nicht mal Faktenkenntnisse haben?
Nur mal so zum Nachdenken.
2001
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