Sankt Bürokratius
und die Arbeitsagentur

Vorgeschichte

Wobei sie ihrem Ziel mit etwas Mobbing Nachdruck verliehen

Als meine Chefs mich im Jahr 2005 möglichst schnell loswerden wollten, baldowerten sie aus, dass ich auf Grund meiner langen Berufstätigkeit die Altersrente für langjährig Versicherte ab einem Alter von 62 Jahren beanspruchen kann, und es wurde ein Alters­teilzeit­vertrag abgeschlossen, mit dem mein Arbeitsverhältnis am 31.8.2011 endet, Ende des Monats, in dem ich 62 werde.

Als ich wie geplant meine Rente beantragte, stellte sich heraus,

Vertrauensschutzregelungen gab es nur für die Rente nach Altersteilzeit, die jedoch erst ab 63 Jahren zu haben ist.

dass durch Gesetzes­ände­run­gen der Beginn dieser Rente für meinen Jahrgang erst ab 62 Jahren plus 2 Monaten möglich ist. Ich hatte also plötzlich zwei Monate vor mir, in denen ich weder Gehalt, noch Rente bekommen würde, und die ich darum mit Arbeits­losen­geld überbrücken musste.

Arbeitsagentur, Außenstelle Kandel

Am 2011-05-19 ging ich zur Arbeitsagentur in Kandel, um das Arbeitslosengeld für diese zwei Monate zu beantragen. Eigentlich war die Sache doch klar: Durch Gesetzgeberpanne zwei Monate vor frühester Rente arbeitslos, nicht mehr vermittelbar (weil ich nach 2½ Jahren passiver Altersteilzeit fachlich völlig out bin), nur noch zwei Monate Arbeitslosengeld zur Überbrückung zu organisieren. Ich hatte sämtliche Unterlagen dabei, um das nachzuweisen (der Mitarbeiter an der Rezeption hat meinen Altersteilzeitvertrag sogar kopiert).

Aber dann: Eine Riesen-Datenaufnahme über mein ganzes Arbeits­leben, eine lange Wartezeit im leeren Flur, und dann die Aussage, dass ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss (obwohl ich keine Chance habe) und ein dickes Formular, das mein Ex-Arbeitgeber ausfüllen muss.

Außerdem Fristen noch und noch:

Was für ein Umstand. Warum geht das nicht mit einer Meldung?

Danach schwante mir bereits, dass mir noch mehr Unannehm­lich­kei­ten präsen­tiert werden würden. Ich rechnete mit einer Sperrzeit und einer zu niedrig angesetzten Bemessungsgrundlage. Gegen beides hatte ich schon Urteile des Bundessozialgerichts bereit liegen.

Am 2011-07-26 ging ich wieder hin, diesmal um das Arbeits­losen­geld konkret und fristgerecht zu beantragen. Es lief schon etwas besser. In Anbetracht der Erkenntnis über die vorhandene Büro­kra­tie fragte ich genauer nach Abläufen und bekam von der Bearbei­te­rin auch verständliche, ausführliche Aufklärung samt Unterlagen. Nur sie selbst hatte dann ein Problem, weil in den Computer­abläu­fen außer Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und Auflösungsvertrag keine andere Möglichkeit, also mein Sonderfall nicht vorgesehen war.

Am 2011-07-28 schlug dann die Bürokratie wieder zu: Ich erhielt eine Einladung zum Gespräch mit dem Arbeitsvermittler. Mitbringen soll ich Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf.

Das konnte ich immerhin auf den Sei­ten der Arbeitsagentur ergoogeln.

Lebenslauf ist kein Problem. Aber was gehört alles zu den Bewerbungs­unter­lagen?
Ich bin keiner, der jährlich arbeitslos wird, und laufende Erfahrung mit Bewerbungen hat. Meine letzte Bewerbung war 1973 bei der Firma, wo ich dann >35 Jahre gearbeitet habe. In Fällen, die >5 Jahre in Arbeit waren, sollte die Arbeitsagentur kein derartiges Wissen voraussetzen, sondern etwas verständlicher werden.

Beim Termin am 2011-08-09 dagegen gab es keine Probleme. Als die Bearbei­te­rin mit ihrer ersten Standardfrage begann, erklärte ich in fünf Sätzen meine Ausnahmesituation, worauf sie meinte, da werden sie nichts mehr [an Vermittlung] machen. Nachdem sie zum Nachweis der Ausnahmesituation erforderliche Unterlagen kopiert hatte, war ich schon nach 5 Minuten wieder draußen.

Offenbar sind diejenigen, die in der Außenstelle unmittelbar mit den Arbeitslosen zu tun haben, vernünftig. Nur die Bürokratie und die Schreibtischtäter im Hintergrund sind das Problem.
Und mit denen bekam ich es schließlich auch zu tun:

Arbeitsagentur Landau

Nachdem ich alle Unterlagen zusammen hatte, war ich am
2011-08-25 in Landau, um meinen Antrag auf Arbeitslosengeld abzugeben.
Am Anfang, schien es noch freundlich abzulaufen. Bis der Bear­bei­ter S. mir ein um 500€ zu niedriges Arbeitslosengeld ansetzte. Da ich schon auf dem Onlinerechner der Arbeitsagentur gewesen war, wusste ich seinen Fehler: Er hatte nicht berücksichtigt, dass laut Altersteilzeitgesetz §10 nach der ATZ als Bemessungsgrundlage das Einkommen anzusetzen ist, das man ohne ATZ bekommen hätte. Ich legte ihm den Gesetzestext vor, zeigte ihm die Stellen in der Arbeitsbescheinigung, aus der hervor­ging, dass die ange­ge­be­nen Beträge auf halbierter Arbeitszeit basierten, zeigte ihm im Altersteilzeitvertrag die Stelle, nach der das Gehalt durch die ATZ genau halbiert wurde – wer Lesen kann, ist klar im Vorteil. Eigentlich habe ich alles nachgewiesen, aber er konnte oder wollte es nicht akzeptieren. Schließlich ging er zu seiner Teamleiterin.
Als er zurückkam behauptete er, Siemens habe die Arbeits­be­schei­ni­gung falsch ausgefüllt, und zeigte mir dazu eine komplizierte Anleitung – Bürokratie pur.
Frage: Wenn sogar er als Fachkraft der Arbeitsagentur sich das von seiner Teamleiterin erklären lassen muss, wie kann man da von einem normalen Personalsachbearbeiter ein "richtiges" Aus­fül­len verlangen?
Immerhin erklärte er sich bereit, die Korrektur bei Siemens selbst anzufordern.

Anschließend ging ich noch zur Teamleiterin Frau M., weil von einer Sperrzeit gefaselt worden war.
Als erstes kam sie mir mit der Aussage, dass viele nach der Altersteilzeit sich erst mal arbeitslos melden, um die Rente hinauszuzögern und so Rentenabschläge zu vermeiden.
Es ist zwar richtig, dass jemand, der seine Arbeitslosigkeit mut­willig verursacht, eine Sperrzeit bekommt, aber das war ja bei mir nicht der Fall: Ich habe die Rente zum frühest möglichen Zeitpunkt beantragt. Hätte ich die Arbeitslosenversicherung wie unterstellt missbrauchen wollen, hätte ich mich nicht zwei sondern 24 Monate arbeitslos gemeldet, insbesondere, wo mein Arbeitslosengeld höher wäre, als meine Rente, und die von mir beantragten zwei Monate sowieso von der Sperrzeit aufgefressen würden.
Was hat diese Frau für ein Menschenbild, dass sie sofort mit einem solchen Pauschalurteil kommt, statt sich erst mal über die Tatsachen zu informieren.

Als ich diese Unterstellung so widerlegt hatte,

Damit wischte sie das Urteil des Bundessozialgerichts einfach vom Tisch. Wie die Finanzämter, die mit Nichtanwendungserlassen einfach sagen 'was kümmert uns ein Urteil' und sich wie Ganovenfirmen darauf verlassen, dass die meisten eh nicht gegen einen übermächtigen Gegner klagen. (Und wenn, zahlt die Prozesskosten nicht der Entscheider aus eigener Tasche, sondern die Behörde, also die Allgemeinheit.)

kam sie mir mit "Leicht­fertig­keit":
Nachdem mich der Perso­na­ler

Außerdem lauerten meine Chefs immer noch auf eine Chance, mich per Aufhebungsvertrag oder Kündigung noch schneller los zu werden. Mehr darüber zu geeigneter Zeit.

auf die Möglichkeit der Rente ab 62 hingewiesen hatte, hatte ich das noch durch Nach­lesen im Gesetz verifi­ziert, bei juris, einem seriösen Internetangebot. Ich hatte also übereinstimmende Informationen aus zwei Quellen. Doch Frau M. sagte, das genüge nicht. Die Gesetze seien so kompliziert, dass ich bei der Rentenversicherung hätte fragen müssen. Jetzt sagt mir mal, was an diesem Gesetz
Gesetzestext kompliziert ist (zum Vergrößern anklicken). Muss man jetzt bei

Die Fachkraft bei der Rentenversicherung, die meinen Rentenantrag aufnahm, wusst noch 2011 nichts von dieser Zweimonatsverschiebung. Sie erfuhr es erst von mir, weil ich bei der Sammlung der Unterlagen in meine Rentenauskunft 2010 geschaut hatte.
Also: Fachleute fragen.

jedem Furz Juristen und Spezialisten fragen, nach Microsofts Motto "Are you really, really sure?"?
Ich sehe das vielmehr als Versuch, mir mit Unterstellungen und Spitzfindigkeiten die mir zustehende Leistung zu verweigern.

Es wäre wohl wirklich besser gewesen, wenn ich den von Frau M. beschriebenen Missbrauch betrieben hätte.
Wer gegenüber dem Arbeitsamt fair ist, ist der Dumme.

2011-08-31 kam ein Schreiben von einer anderen Sachbe­ar­bei­te­rin, der Bescheid verzögere sich, weil sie noch prüfen muss, ob eine Sperrzeit eingetreten ist.
Der Wechsel der Sachbearbeiterin und der sachliche Ton ließ hof­fen, dass doch noch mit Vernunft nachgeprüft wird. Ich schickte ihr darum zusammen mit einem nachzuliefernden Beleg eine Beschrei­bung, wie ich unter Druck gesetzt worden war, zusammen mit einem Auszug aus meinem Mobbingprotokoll. Eigentlich müsste daraus zu erkennen sein, dass es in dieser Situation eine Überfor­de­rung gewesen wäre, auch noch an aufwändige Nach­for­schun­gen á la Frau M. zu denken.

Parallel dazu hatte ich bei der Rentenversicherung angefragt, wie denn nun die Rechtslage exakt beim Datum meiner Unterschrift unter dem Altersteilzeitvertrag war. Die Antwort traf kurz nach meinem Brief ans Arbeitsamt ein. Und jetzt kommt der Hammer:
Den von mir verifizierten und oben zitierten Paragraphen gab es zu der Zeit tatsächlich noch mit exakt diesem Text. Aber gleichzeitig gab es bereits einen neuen Paragraphen mit der neuen Regelung. D.h., das Gesetz enthielt zwei widersprüchliche Regelungen. Die alte bekannte und weit hinten die neue, die sich nach 6 Jahren immer noch nicht komplett herum­gesprochen hat. Der Gesetzgeber hat geschlampt, indem er die Veränderung eingefügt hat, ohne den alten Paragraphen zu entfernen oder wenigstens mit einem Verweis zu versehen. Wer weiß, wieviel außer mir noch dadurch getäuscht worden sind.

Würde sich eine privatwirtschaftliche Firma sowas in ihren AGB erlauben, wäre die hintere Regel nach BGB§305c "Überraschende und mehrdeutige Klausel" nichtig. Nur unser Scheißstaat kann sich das erlauben und den Bürger die Folgen ausbaden lassen.

Für mich bedeutete das, dass es jetzt nur noch darauf ankam, ob man von mir erwartet, dass ich trotz der psychischen Extrem­situa­tion über die erste Verifizierung hinaus hätte denken können.

2011-09-15 kam dann von Frau M. ein Bescheid über Eintritt einer Sperrzeit. Immerhin war sie auf sechs Wochen verkürzt worden, so dass ich vom restlichen Almosen, das ich noch bekomme, wenig­stens die Krankenversicherung für die Sperrzeit bezahlen kann. Aber die Begründung ist dieselbe hanebüchene, wie oben: Ich hätte mich nicht genügend informiert.

Laut SGB III §144 (1) 1 tritt eine Sperrzeit nur ein, wenn der Versicherte die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei­geführt hat. In meinem Fall kann man jedoch schlimm­sten­falls von leichter Fahrlässigkeit sprechen.
Diese [Kraftausdruck Eurer Wahl] mit Ihrem sicheren Arbeitsplatz in einer Behörde können sich offensichtlich nicht vorstellen, was in der freien Wirtschaft, speziell in Konzernen abgeht, wenn Vorge­setzte hoch bezahlte oder ältere Mitarbeiter loswerden wollen. Wenn da jahrelang durch Herabsetzen von Leistung, Zuteilung ungeeigneter Aufgaben bis hin zu einem Vertragsbruch von Seiten der Firma die Nerven ständig angespannt sind – auch in die Freizeit hinein, dann sind die Gedanken vor allem darauf kon­zen­triert, den Arbeitsplatz möglichst lang zu erhalten, indem man versucht Fallen vorzeitig zu erkennen und zu parieren, Angriffe abzuwehren, jeden denkbaren Anlass für eine Kündigung zu vermeiden und in einem ausgewogenen Maß so Zähne zu zeigen, dass die Vorgesetzten weder überreagieren noch zu weiterem Mobbing ermutigt werden. Zu erwarten, dass ein so malträtierter Mitarbeiter auch noch daran denkt, dass ein klar formulierter nur vierzeiliger Paragraph eine Falle von Seiten des Gesetzgebers bilden könnte, ist schlicht und einfach weltfremd – oder menschen­ver­achtend, denn schließlich habe ich schon mit Schreiben vom 2011-08-31 über meine damalige Situation aufgeklärt.

Ich habe Widerspruch eingelegt. Bei dieser Einstellung in der Behörde habe ich allerdings von vornherein mit Ablehnung und Weiterführung vor dem Sozialgericht gerechnet. (Sowas habe ich einmal mit der Kindergeldkasse (ebenfalls Landau) gemacht, worauf ich zwar gewann, aber die erstrittene Summe gerade mal für die Begleichung der Kosten des Rechtsstreits reichte.)

Seit diesem Bescheid geht es mir nicht mal mehr ums Geld. Ich könnte auch einen Totalverlust verkraften. Aber mein Gefühl für Gerechtigkeit und Menschlichkeit ist jetzt derart provoziert worden, dass ich ausloten will, wie weit diese [Kraftausdruck Eurer Wahl] gehen, um es hier zu berichten.

2011-09-16 kam ein erster Bescheid über die Höhe des Arbeits­losen­geldes. Ich sah sofort an der Endsumme, dass man sowohl die Hälfte meines anzurechnenden Einkommens, als auch das in Ausbildung befindliche Kind ignoriert hatte, mich also auch bei der Höhe des Arbeitslosengeldes über den Tisch ziehen wollte. Zusammen mit der Sperrzeit summierte sich der Betrag, um den mich das Arbeitsamt bescheißen wollte, auf ca. 3500€.
Selbstverständlich habe ich auch dagegen Widerspruch eingelegt.

Nachdem ich gegen Ende der Widerspruchfrist noch keine Reaktion hatte, nicht mal eine erbetene formlose Auskunft, und ich bei meinem Besuch am 2011-08-25 erfahren hatte, dass durchaus Unterlagen im Reißwolf landen, die noch benötigt werden,
habe ich am 2011-10-08 beide Widerspruchschreiben noch mal als Einschreiben geschickt.

Widerspruchschreiben ignorieren oder gar vernichten, und dann behaup­ten, es hätte keinen Widerspruch gegeben, ist bei mir nicht drin.

Das Einschreiben wurde am 2011-10-12 übergeben und siehe da: Nur wenige Tage später kam ein Bescheid mit Datum 2011-10-12, in dem mein Widerspruch gegen die Sperrfrist abgelehnt wurde. Ich habe als nächste Eskalationsstufe Klage beim Sozialgericht eingereicht.

2011-09-21 kam schließlich die Nachricht, dass meinem Wider­spruch gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes "in vollem Umfang" entsprochen wird. Allerdings war der Betrag immernoch 1,4% niedriger als das, was der Onlinerechner des Arbeitsamts ausspuckt. Ich konnte die Ursache nachvollziehen, aber wegen der kleinen Summe lohnte sich ein erneuter Widerspruch nicht mehr.

2011-11-19 erhielt ich eine Stellungnahme des Arbeitsamts zu meiner Klage gegen die Sperrzeit. In dieser wird behauptet, dass laut Bundessozialgericht im Widerspruch zum Gesetz der Grad der Fahrlässigkeit eines Versicherten keine Rolle spielt. D.h., das Bundessozialgericht hätte sich nicht an den Wortlaut der Gesetze gehalten, auf Grund derer Gerichte eigentlich urteilen müssten.
Das Urteil ist so alt, dass ich den Text nicht so einfach auftreiben konnte. Ich habe das Gericht gebeten, die Behauptung des Arbeits­amts zu prüfen. Wenn die gelogen haben, haben sie meiner Klage also nichts entgegenzusetzen, wenn es dagegen stimmt, würde das erneut bestätigen, dass unsere Gesetze Makulatur sind, sobald sie einer Behörde nicht passen.

(Vorläufiges) Fazit

Es ist verlogen, ein Amt in Agentur und Arbeitslose in "Kunden" umzubenennen, wenn sie weiterhin wie zu Kaiser-Wilhelm-Zeiten wie Bittsteller behandelt werden, denen man mit bürokratischen Spitzfindigkeiten oder Ignoranz Dinge verweigert. (Bei Hatz4-Empfängern soll es ja noch viel schlimmer sein.)

Allerdings war Dezember 2011 in der Rheinpfalz ein Bericht über einen Mann, der in seiner Ohnmacht Parolen gegen das Arbeitsamt auf fremde Wände schmierte.

Ich staune, dass unter solchen Umständen in Landau noch kein Amoklauf statt­ge­fun­den hat.
Und ich verstehe Arbeitgeber, die Bewerber vom Arbeitsamt skeptisch sehen. Denn bei einer solchen Behandlung werden die Arbeitssuchenden doch zwangsläufig entmutigt und demotiviert.
Und ebenso verstehe ich immer mehr die Menschen, die möglichst viel Geld vom Staat und seinen Institutionen retten wollen. Ihr braucht wirklich kein schlechtes Gewissen haben, falls Ihr Staat oder Sozialversicherungen betrügt, denn die machen mit uns ja auch nichts anderes. Sollte ich künftig auf irgendwelche Anzeichen von Schwarzarbeit oder Schatten­wirtschaft stoßen, werde ich einfach wegsehen.

Link für Opfer des Arbeitsamts

tacheles-sozialhilfe.de