Die Älteren werden sich noch an die Personalausweise erinnern, die wir vor den jetzt verwendeten Plastikkärtchen hatten. Für die anderen eine kurze Beschreibung: Das waren kleine Heftchen im doppelten EC-Kartenformat, sie waren fünf Jahre gültig, konnten aber (und das ist für die folgende Geschichte relevant) zweimal um je fünf Jahre verlängert werden.
1985 war es wieder mal soweit, dass eine Ausweisverlängerung anstand.
Ich trug damals schon ziemlich lange Bart, aber auf dem Foto im Personalausweis war ich noch ohne.
Bisher hatte das niemanden gestört. Offensichtlich war ich trotzdem einwandfrei zu identifizieren.
Als ich jedoch jetzt den Ausweis verlängern lassen wollte, meinte der Beamte "Das sind nicht mehr Sie!" und stellte mich vor die Wahl
entweder den Bart abzunehmen, oder ein neues Bild (für einen neuen Ausweis) zu bringen.
Bild besorgen, Bild abgeben, Ausweis abholen – eine Lauferei, die ich mir ersparen wollte ohne auf den Bart zu verzichten.
Die Lösung war einfach: Der Bart wächst nach. Also rasieren, Ausweis verlängern lassen Bart wieder wachsen lassen.
Nach zwei Monaten war er wie vorher. Der pingelige Beamte hatte nur erreicht, dass er sich lächerlich gemacht hat.
Und mein Entschluss stand fest: Wenn ich bei der zweiten Verlängerung wieder an einen solchen Bürokraten geraten würde, würde ich es genauso machen.
So lächerlich das ganze schon ist, eine Steigerung ist dennoch möglich:
Während ich auf dem beanstandeten Ausweisfoto trotz Bart zu erkennen war, weist das Foto im Führerschein (1968) keinerlei Ähnlichkeit mehr auf.
Der Führerschein wird aber häufig als Ausweisersatz akzeptiert und ich hatte noch nie Probleme wegen des Bildes.
Nachdem die Sache abgeschlossen war, schickte ich den obigen Bericht an meine lokale Tageszeitung, die folgenden Artikel daraus machte:
Ein Bart ist die Zierde des Mannes. Das ist heute so aktuell wie um die Jahrhundertwende. War es damals der Kaiser-Wilhelm-Bart, der mit viel Liebe täglich gepflegt und gehegt wurde – Großväter und Urgroßväter haben häufig von den Zeremonien erzählt, mit denen diese Bärte "in Schuss" gehalten wurden – so ist es heute dem Geschmack des einzelnen überlassen, wie er seinen Bart zwirbelt. Bevorzugt der eine den dichten Vollbart, so liebt der andere einen "Schnauzer", der dritte steht gar auf einer "Frank-Zappa-Variante". Doch wie, wenn der Bartträger eines Tages seinen Personalausweis oder Reisepass zu verlängern gedenkt und auf dem Foto ein stoppelloses Gesicht zu sehen ist?
Ein Karlsruher Bürger berichtet, wie es ihm ergangen ist: Als Peter Becker zum Passamt mit eben diesem Anliegen kommt, verlangt der Beamte von ihm, dass er entweder neue Lichtbilder bringt oder sich rasiert, weil er auf dem Foto nichts zweifelsfrei zu identifizieren sei. Noch niemals, so der überraschte Bürger, sei ihm solches widerfahren. Bisher hätten ihn alle erkennen können, die sich darum bemühten. Die Lauferei – Bilder machen lassen, Bilder ins Amt bringen, Ausweise abholen – wollte sich Peter Becker ersparen. Ein genialer Einfall: Der Bart wächst ja nach. Gesagt getan. Peter Becker rasiert sich, der Ausweis wird ihm anstandslos verlängert. Und wenn's denn sein müsse, dann will er's beim nächsten Mal wieder so machen. So ein Bürokratismus, schimpft er. Schließlich sei sein Führerschein schon nahezu 20 Jahre alt, und noch nie habe es irgendjemanden gestört, dass er auf dem Bild nicht zu erkennen sei. Und der Führerschein sei schon häufig als Ausweisersatz akzeptiert worden.
Bürokratismus? Paragraphenreiterei? Päpstlicher als der Papst? Wo bleibt die viel strapazierte Bürgernähe? Dieter B., der Leiter der ... und als solcher zuständig für das Passamt, sieht die Sache ganz anders. Seine Behörde sei sehr bürgerfreundlich, Bürgernähe sei kein leeres Wort, betont er. Ganz im Gegenteil. Mit solchen Forderungen wollten die Beamten nichts weiter erzielen, als dem Bürger unliebsame Scherereien bei Grenzübertritten zu ersparen. Wie oft würden denn die Gesichter und Bilder kleinlichst verglichen? Und überdies besage der Paragraph 8, Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zum Passgesetz: "Ein Pass ist ungültig, wenn er kein Bild enthält oder wenn er ein solches enthält, das die einwandfreie Feststellung der Personengleichheit mit dem Passinhaber nicht zulässt." Amtsdeutsch, aber durchaus zu verstehen.
Die Entscheidung liegt im Ermessen des Beamten. Im Übrigen seien die Bürger sehr verständig, meint Dieter B., und er erzählt gleich einen "Fall", der dem "schwachen Geschlecht" widerfahren ist: Mehr noch als ein Bart den Mann, verändert die Tracht des Haares eine Frau. Das ist sicher unbestritten. Vor zwei Wochen hatte die Dame noch pechschwarzes Haar, mittellang. Als sie ihren Ausweis abholen will, erscheint eine blonde, kurzhaarige Dame. Der Beamte im Passamt erkennt sie nicht. Fazit: Neue Bilder für einen neuen Ausweis. Bürokratismus oder Bürgernähe?
Weil ich Bürokratie, Beamtenwillkür und faule Ausreden nicht leiden kann, schrieb ich danach dem Behördenleiter folgenden Brief:
Sehr geehrter Herr B...,
ich bin der Verursacher des beiliegenden Artikels und finde Ihre Argumente –höflich ausgedrückt– nicht stichhaltig.
Zu "dem Bürger unliebsame Scherereien bei Grenzübertritten zu ersparen":
Ich war 11/82 in Wien und hatte trotz bartlosem Ausweis keine Scherereien. Das war die erste und einzige Auslandsreise seit meiner Schulzeit, und sie wird es voraussichtlich auch bleiben. Welche
Scherereien wollte mir Ihr Mitarbeiter also ersparen? Er hat mir nur welche gemacht. Versuchen Sie jetzt nicht, mich als Ausnahme hinzustellen.
Es wird zwar soviel Rummel um den Tourismus gemacht, dass man meinen könnte, alle Welt verreist ins Ausland, aber das ist keineswegs der Fall.
Zu "... Gesichter und Bilder kleinlichst verglichen":
Wie oft werden Gesichter und Bilder kleinlichst verglichen? In meinem 36jährigen Leben habe ich das bisher nur einmal erlebt – auf Ihrem Passamt.
Zu "Ein Pass ist ungültig, wenn ...":
Wenn Sie zitieren "Ein Pass ist ungültig, wenn...", dann schließe ich
daraus, dass die Vorschrift bei Personalausweisen nicht so streng
ist, und das Verhalten Ihres Mitarbeiters nicht deckt.
Und selbst wenn es so wäre, was nützte eine Vorschrift,
die sich so leicht unterlaufen lässt?
Zu "Bürger sehr verständig":
Wenn Sie glauben, dass die Bürger sehr verständig seien, liegt das
wahrscheinlich daran, dass sich kaum einer beschwert. Das aber ist
ein Trugschluss. Jeder Bürger macht mit der Zeit die Erfahrung, dass
es keinen Sinn hat, sich mit Beamten zu streiten, weil diese sich ja
doch gleich hinter Vorschriften verschanzen (egal ob sinnvoll oder
nicht). Der Bürger resigniert und lässt sich nichts anmerken. Dass er
hinterher im Bekanntenkreis auf die Bürokraten schimpft, merken Sie
ja nicht. Ausnahmen wie ich sind sehr selten.
Und was ist "sehr verständig"? Wenn sich jemand den Vorschriften
(egal ob sinnvoll oder nicht) relativ schnell unterwirft, wie es in
Artikel anklingt? Diese Betrachtungsweise scheint mir sehr einseitig
und autoritär. Sind denn die Entwickler der Vorschriften
"verständig", und die Ausführungsorgane?
Bürgernähe bedeutet, dass der Beamte auf den Bürger eingeht. Wenn Ihr Mitarbeiter bürgernah gewesen wäre, hätte er mich gefragt, ob ich mit diesen Personalausweis ins Ausland will, oder ob das Bild schon mal beanstandet worden wäre. Nach zwei Neins hätte er das –trotz Bart noch ähnliche– Bild akzeptieren sollen.
Juli 1985
Bei der nächsten Ausweisverlängerung gab es keine Probleme mehr