Dass ein Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben Steuern braucht, ist wohl klar. Über die Höhe der Steuern kann man streiten.
Unbestreitbar dagegen sollte sein, dass in einem Rechtsstaat die Steuern auch nach rechtsstaatlichen Regeln festgesetzt werden müssen.
Dass ein Informatiker für Heimarbeit und Weiterbildung ein bisschen mehr Computerkosten hat, als andere Steuerzahler, sollte eigentlich einleuchten. Und in früheren Jahren wurden meine Werbungskosten auch anerkannt. Anscheinend hat aber wegen der Haushaltslöcher das Finanzamt Germersheim für 2001 neue Anweisungen bekommen: Meine Computerkosten wurden nur zu 60% anerkannt, mit der Begründung, ich hätte eine höhere berufliche Nutzung nicht glaubhaft gemacht.
Was heißt "nicht glaubhaft gemacht"? Selbst wenn dem Sachbearbeiter trotz Vorlage aller Belege und trotz Berufsbezeichnung noch Zweifel geblieben wären,
hätte er ja weitere Maßnahmen zur "Glaubhaftmachung" fordern können, bis hin zum Hausbesuch. Hat er aber nicht.
Er hat ohne Rücksprache eine hohe private Nutzung unterstellt, und auf Grund dieser bloßen Unterstellung ohne Beweise die Werbungskosten gekürzt.
Entscheidung auf Grund einer Unterstellung, ohne Anhörung des Verdächtigen – für mich sind das Methoden, die eines Rechtsstaats nicht würdig sind.
Sowas sollte in Deutschland eigentlich seit 1989 vorbei sein.
Das Dümmste bei der Sache war, dass ich im März wegen zuviel Stress im Krankenhaus gelandet war, und bei Eintreffen des Steuerbescheids immernoch kränkelte. Die Aufregung mit Einspruch und ggf. Prozess beim Finanzgericht wäre schlimmer gewesen, als der Verlust von ein paar hundert Mark. Also verzichtete ich darauf. Man könnte meinen, die Kerle hätten das gerochen, so wie ja auch Räuber und Vergewaltiger sich die Opfer aussuchen, von denen sie keine Gegenwehr erwarten.
Auf Grund dieses Vorfalls lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob es vorsätzliche brutale Abzocke war (wenn auch der Verzicht auf Rückfragen dafür spricht), oder ob der Finanzbeamte nur so wenig Ahnung von der modernen Arbeitswelt hat, wie ein Neandertaler.
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Aber mit der Steuererklärung für 2002 gab ich derart viel Informationen, dass Kürzungen nur noch als böser Wille hätten verstanden werden können. Eigentlich habe ich trotzdem noch mit Problemen gerechnet, aber zu meiner Überraschung wurde diesmal alles korrekt anerkannt.
2002
Als meine Tochter wegen der Herabsetzung der Sparerfreibeträge im Jahr 2006 erstmals Zinsabschlag abgezogen wurde,
hat das Finanzamt im Steuerbescheid die Erstattung des Solidarbeitrags "vergessen".
(Für 2007 war alles in Ordnung, wohl weil ich schon bei der Steuererklärung daran erinnerte und schrieb
"Ersparen Sie sich dieses Jahr den Zusatzaufwand, und machen Sie es gleich richtig.")
Dafür hat das Finanzamt im Steuerbescheid meines Sohnes für 2007 komplett "vergessen",
den Zinsabschlag und den zugehörigen Solidarbeitrag anzurechnen.
Ich habe den Eindruck, dass das Finanzamt Germersheim versucht, jeden zu bescheißen, der sich nicht von vornherein als aufmerksam und wehrhaft zeigt.
Also Leute, kontrolliert Eure Steuerbescheide bis ins letzte, es kann Euch hunderte von Euro einbringen.
2008
Aber selbst wer aufmerksam und wehrhaft ist, muss damit rechnen, dass ihm Fallen und Unterstellungen zugemutet werden.
2003 begann meine Frau eine Ausbildung zur
Encouraging-Trainerin und
Individualpsychologischer Beraterin.
Ich schrieb dem Finanzamt:
In der Anleitung zur Einkommensteuererklärung wird unterschieden zwischen Berufsausbildung und Hobbykursen.
Da ich das Finanzamt als sehr restriktiv kennen gelernt habe, weise ich darauf hin:
Falls Sie die künftige Tätigkeit meiner Frau nicht als Beruf, sondern als Hobby ansehen,
verlange ich im Steuerbescheid die ausdrückliche Bestätigung, dass sie Einnahmen daraus nicht versteuern muss.
Wenn weder die Anerkennung der Kosten noch die Bestätigung erfolgt, muss ich davon ausgehen,
dass Sie später Steuern wollen, ohne uns die Kosten absetzen zu lassen, und werde sofort Einspruch einlegen.
Das Finanzamt hat es vorgezogen, die Kosten anzuerkennen.
Aaaaaber:
Im Steuerbescheid steht:
Die Festsetzung der Einkommensteuer ist vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus selbstständiger
Tätigkeit (Ehefrau), weil z.Z. die Gewinnerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann.
Mit anderen Worten:
Wenn meine Frau mit ihrer Tätigkeit Erfolg hat, will das Finanzamt seinen Anteil. Soweit korrekt.
Aber wenn es ein Misserfolg wird, bezweifelt das Finanzamt einfach die "Gewinnerzielungsabsicht"
und widerruft die Absetzbarkeit der Kosten rückwirkend.
Das hab ich gern. Investieren unter der Bedingung, dass man bei Erfolg seinen Anteil bekommt,
bei Misserfolg aber keine Verluste. Das Risiko trägt der Steuerzahler allein, den Gewinn muss er teilen.
So was kann sich nur der Rabenvater Staat mit seinen Bütteln erlauben.
Bisher (2012) hat sich die Investition als Flop erwiesen, aus Gründen, die nicht Schuld meiner Frau sind.
Wir rechnen ständig damit, dass das Finanzamt Steuern nachfordert.
Das ist natürlich auch nicht motivierend, sich die Beine auszureißen.
Aber:
Nachdem ich 2011 in Rente ging, fing ich an, selbst eine selbstständige Tätigkeit vorzubereiten und sogar eine Ausbildung zu machen.
Falls ich Erfolg habe, wird der selbstverständlich normal versteuert.
Aber wenn das Finanzamt sich gierig zeigt, und die Kosten meiner Frau rückwirkend doch nicht anerkennt, werde ich meine Leistung nur zum Selbstkostenpreis anbieten,
so dass ich daraus kein zu versteuerndes Einkommen habe und die Geier in die Röhre gucken.
Ich kann mir das leisten, denn ich habe eine hohe Rente und die Arbeit wird mir auch ohne Einkommen Freude machen.
Ich weiß selbst nicht, auf welche Ereignisvariante ich mich mehr freue:
Einen wirtschaftlichen Erfolg, oder dass eine gierige Behörde auf ganz legale Weise bestraft wird.
2012
"Gemeinnutz geht vor Eigennutz" sagte der Terrorist,
und warf die für den Präsidenten bestimmte Bombe ins Finanzamt.