auf neudeutsch: Disclaimer
auf beckersch:
Anti-Gauner-Bedingungen
Ich bemühe mich, mit meinen Seiten keinerlei Rechte zu verletzen. Sollten Sie meinen, dass irgendetwas auf dieser Seite irgendein Recht verletzt, so kontaktieren Sie mich bitte per Mail oder Brief. Auf ihr Anliegen wird dann zügig und angemessen reagiert. Sie haben eine Schadensminderungspflicht. Kosten, die entstehen, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, lehne ich ab. Die von Winkeladvokaten gern unterstellte "Geschäftsführung ohne Auftrag" akzeptiere ich nicht.
Personen, Firmen oder Institutionen, die sich auf meiner Seite negativ dargestellt fühlen, biete ich an, eine Gegendarstellung einzufügen.
Die Anforderungen an eine solche Gegendarstellung sind auf einer extra Seite beschrieben.
Wer von diesem Angebot nicht Gebrauch macht, sondern auf einer Zensur meiner Seite selbst besteht, gibt damit indirekt zu, dass er meiner Darstellung keine glaubwürdigen Argumente entgegenzusetzen hat. Es wäre auch nutzlos, mir die Veröffentlichung zu verbieten. Schließlich kann ich dasselbe in zahllosen Foren anonym verbreiten. Ganz zu schweigen vom Streisand-Effekt, nach dem sich eine unterdrückte Information im Internet umso heftiger verbreitet.
Wer nicht will, dass etwas an die Öffentlichkeit kommt, der muss eben dafür sorgen, dass es nicht passiert.
Ich verarbeite auf meiner Homepage keine personenbezogenen Daten.
Cookies und Scripts zur Erleichterung der Bedienung laufen ausschließlich auf Ihrem lokalen Endgerät und werden von mir nicht ausgewertet.
Ich habe auf verschiedenen Seiten dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
Für all diese Links gilt:
Ich habe keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten. Bei der Aufnahme der Links war der Inhalt dieser Seiten rechtlich in Ordnung, aber ich kann die Inhalte nicht ständig kontrollieren. Sollte jemand einen Link auf eine Seite entdecken, die mittlerweile gesetzwidrig geworden ist, macht mich bitte darauf aufmerksam, damit ich ihn schnellstmöglich lösche.
Anlass für die Erklärung:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Anlass für die Bitte:
In der Gesetzgebung wird überlegt, dass solche Haftungsausschlüsse unwirksam sein sollen, wenn auf gesetzwidrige Seiten verwiesen wird. D.h., wenn eine früher gesetzeskonforme Seite plötzlich gesetzwidrig wird (z.B. durch Gesetzänderung), dann ist man dran. Um das zu verhindern, sind die Netzteilnehmer darauf angewiesen, sich gegenseitig zu warnen.
Meine Homepage ist ein privates Hobby, dient keinerlei geschäftlichen Zwecken und ihr Inhalt darf nicht für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Ihr Inhalt ist ausschließlich bestimmt für meine Freunde und ähnlich nette Leute.
Anlass für diese Erklärung:
In der Urteilsbegründung zum Explorer-Prozess von Stefan Münz (LG Düsseldorf vom 25.10.2000, Az.: 2 a O 106/00) schrieb das Gericht:
Beim Aufrufen seiner Homepage liegt keine Zugangsbeschränkung, etwa im Sinne eines geschlossenen Benutzerkreises, vor (vgl. dazu OLG München, CR 2000, Seite 541). Damit können durch das Aufrufen seiner Homepage beliebige Geschäftszwecke Dritter gefördert werden.
Wenn dieses Urteil Schule macht, kann jeder Homepage, die keine Zugangsbeschränkung besitzt, geschäftliche Tätigkeit unterstellt werden. Ein Geschenk für Abmahnhaie.
Abgesehen davon: Wenn alles geschäftlich ist, was "beliebige Geschäftszwecke Dritter fördern" kann, dann brauchen wir bald einen Gewerbeschein, wenn wir mit einem "CocaCola"-T-Shirt über die Straße laufen.
Ich habe zwar inzwischen ein besseres Urteil erstritten, aber solange die Rechtssprechung noch nicht gefestigt ist, halte ich diese Erklärung für erforderlich.
Wenn ich mich auf meinen Seiten zu rechtlichen Fragen äußere, so ist das eine "an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen" im Medium Internet und somit gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz §2(3)5. ausdrücklich keine Rechtsdienstleistung.
Alle Aussagen habe ich selbst recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben. Eine Haftung kann ich nicht übernehmen. Rechtsverbindliche individuelle Auskünfte dürfen ausschließlich Rechtsanwälte oder andere gesetzlich ausdrücklich befugte Peronen und Institutionen erteilen. Wendet Euch ggf. an eine befugte Stelle eures Vertrauens.
Anlass für diese Erklärung:
Laut Rechtsdienstleistungsgesetz (früher Rechtsberatungsgesetz) ist Rechtsberatung ausdrücklich nur zugelassenen Rechtsanwälten erlaubt. Ausführlich kommentiert habe ich das Rechtsdienstleistungsgesetz auf einer meiner Verbraucherschutzseiten.