Der kluge Richter

von Willi Fehse

Ein reicher Mann hatte eine beträchtliche Geldsumme, die in einem Tuch eingenäht war, aus Unvorsichtigkeit verloren. Er machte daher seinen Verlust bekannt und bot, wie man zu tun pflegt, dem ehrlichen Finder eine Belohnung an, und zwar von hundert Talern.

Da kam bald ein guter und ehrlicher Mann dahergegangen.

"Dein Geld habe ich gefunden. Dies wird's wohl sein! Nimm dein Eigentum zurück!" So sprach er mit dem heiteren Blick eines ehrlichen Mannes und eines guten Gewissens, und das war schön.

Der andere machte auch ein fröhliches Gesicht, aber nur, weil er sein verloren geschätztes Geld wiederhatte. Denn wie es um seine Ehrlichkeit aussah, das wird sich bald zeigen. Er zählte das Geld und dachte unterdessen geschwinde nach, wie er den treuen Finder um seine versprochene Belohnung bringen könnte.

"Guter Freund", sprach er hierauf, "es waren eigentlich 800 Taler in dem Tuch eingenäht. Ich finde aber nur noch 700 Taler. Ihr werdet also wohl eine Naht aufgetrennt und eure 100 Taler Belohnung schon herausgenommen haben. Da habt Ihr wohl daran getan. Ich danke Euch!"

Das war nicht schön. Aber wir sind auch noch nicht am Ende. "Ehrlich währt am längsten, und Unrecht schlägt seinen eigenen Herrn." Der ehrliche Finder, dem es weniger um die hundert Taler als um seine Unbescholtenheit zu tun war, versicherte, dass er das Päcklein so gefunden habe, wie er es bringe, und so bringe, wie er's gefunden habe. Am Ende kamen sie vor den Richter. Beide bestanden auch hier noch auf ihrer Behauptung, der eine, dass sein Verlust 800 Taler betragen, der andere, dass er von dem Gefundenen nichts genommen und das Päckchen nicht versehrt habe.

Da war guter Rat teuer. Aber der kluge Richter, der die Ehrlichkeit des einen und die schlechte Gesinnung des andern im voraus zu kennen schien, griff die Sache so an: er ließ sich von beiden über das, was sie aussagten, eine feste und feierliche Versicherung geben und tat hierauf folgenden Ausspruch:

"Wenn der eine von euch 800 Taler verloren, der andere aber nur ein Päcklein mit 700 Talern gefunden hat, kann auch das Geld des letzteren nicht das nämliche sein, auf das der erstere ein Recht hat. Du, ehrlicher Freund, nimmst also das Geld, das du gefunden hast, wieder zurück und behältst es in guter Verwahrung, bis der kommt, der nur 700 Taler verloren hat. Und dir da weiß ich keinen andern Rat, als du geduldest dich, bis derjenige sich meldet, der deine 800 Taler findet."

So sprach der Richter, und dabei blieb es.